Informationen
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt monatlich 603 Euro (Stand: Januar 2026) nicht übersteigen darf. Minijobs sind weitgehend sozialversicherungsfrei; Arbeitgeber entrichten Pauschalbeiträge. Detaillierte Informationen über Minijobs finden Sie bei der Minijobzentrale.
Wir empfehlen diese 16-seitige Broschüre: Arbeitsrecht für Minijobber – gleiches Recht für Alle: Arbeitsrecht
Das änderte sich im Jahr 2026
Das Service-Center der Minijob-Zentrale erreichen Sie 24 Stunden täglich unter der Nummer 0355 2902-70799.
Das ist die Facebook-Seite der Minijob-Zentrale.
Eine Information zu Minijobs von der Arbeitsagentur und vom DGB.
Jobbörsen speziell für Minijobs:
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS
Bei Fragen zum Mindestlohn nutzen Sie das B 030 60280028
Hier erhalten Sie einen Überblick zum Mindestlohn in deutscher Sprache. Übersetzungen in 13 Sprachen finden Sie hier: Englisch, Arabisch, Bulgarisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch!
Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
Weitere Informationen sind zu finden beim Deutschen Gewerkschaftsbund.