Minijobs und Mindestlohn

Minijobs

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt monatlich 520 Euro (Stand: Oktober 2022) nicht übersteigen darf. Minijobs sind weitgehend sozialversicherungsfrei; Arbeitgeber entrichten Pauschalbeiträge. Detaillierte Informationen über Minijobs finden Sie bei der Minijobzentrale.

Wir empfehlen diese 16-seitige Broschüre: Arbeitsrecht für Minijobber - gleiches Recht für Alle: Arbeitsrecht

Das ändert sich im Jahr 2023

Das Service-Center der Minijob-Zentrale erreichen Sie 24 Stunden täglich unter der Nummer 0355 2902-70799.

Das ist die Facebook-Seite der Minijob-Zentrale.

Eine Information zu Minijobs von der Arbeitsagentur und vom DGB.

Jobbörsen speziell für Minijobs:

Gelegenheitsjobs.de

meinestadt.de

backinjob.de/aushilfen/

Minijobs.info

Minijobs Berlin

 

 

 

 

Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS

Infoblatt zum Mindestlohn in deutscher Sprache - Übersetzungen in 13 Sprachen finden Sie hier: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch!

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
    bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.

Weitere Informationen sind zu finden beim Deutschen Gewerkschaftsbund